Eine Generalinspektion ist vom Betreiber eigenverantwortlich zu veranlassen.
Es ergeht keine Aufforderung seitens der Behörde (vergleichbar mit der Haupt-Untersuchung von KFZ).
Unsere Leistungen
An- und Abfahrt Servicefahrzeug mit Prüfteam
Absicherung der Baustelle
Entgasen der Anlage
Überprüfung der Anlage nach DIN 1999 u. EN 858 Folgende Punkte werden überprüft
Sicherheit gegen den Austritt von Leichtflüssigkeiten aus der Abscheideranlage bzw. den Schachtaufbauten (Überhöhung / Warnanlage),
baulicher Zustand der Abscheideranlage
Zustand der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen
Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung
Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch
Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassungen und Unterlagen (Genehmigungen, Entwässerungspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen usw.).
Tatsächlicher Abwasseranfall
Bemessung, Eignung Leistungsfähigkeit der Abscheideranlage
Dichtheitsprüfung Die Anlage wird behälterweise und abschnittsweise geprüft um eventuelle Undichtigkeiten lokalisieren zu können.
Einige Anbieter übermitteln im Rahmen von der Verarbeitung zu den genannten Zwecken möglicherweise Daten an Länder außerhalb der EU/ des EWR (Drittlanddatenübermittlung), z.B. in die USA. Das Datenschutzniveau in diesen Ländern ist möglicherweise nicht mit dem in den EU-/EWR-Ländern vergleichbar. Es besteht daher ein erhöhtes Risiko, dass staatliche Behörden auf diese Daten zugreifen können. Weitere Informationen zu Sicherheitsgarantien finden Sie in den Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Anbieters.
Indem Sie auf „ALLE ZULASSEN“ klicken, stimmen Sie sowohl dem Speichern und Abrufen von Informationen auf Ihrem Gerät (§ 25 Abs. 1 TDDDG) sowie der anschließenden Datenverarbeitung für die nachfolgend dargestellten bzw. die von Ihnen ausgewählten Verarbeitungszwecke zu (Art 6 Abs. 1 lit. a. DSGVO).
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